Jetzt auch HANDICAP-Ausbildung ***** Jetzt auch HANDICAP-Ausbildung

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Mit diesen Fahrzeugen lernst du bei mir das Fahren

Mit diesen Fahrzeugen lernt Ihr das Fahren bei uns. Solltet Ihr spezielle Informationen zu den Fahrzeugen wünschen, sprecht mich einfach an.

Für die Ausbildung mit Handicap steht ein VW Caddy bereit - dieser ist für die angegebenen Handicaps ideal geeignet.

Unser Theorie-Unterricht findet wie folgt statt:

Der Unterricht dauert 90 Minuten (Doppelstunde; 2 x 45 Minuten). Bei der Teilname steht es euch frei in Marienloh oder in Dahl vorbei zu schauen.  Somit könnt Ihr max. 4x in der Woche am Theorie-Unterricht teilnehmen. Neben dem Theorie-Unterricht vor Ort könnt Ihr mit Eurem Smartphone auch mobil lernen.

Filiale Marienloh

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Engelbert-Meyer-Weg 2,
33104 Paderborn (Marienloh)
Dienstag und Donnerstag um 18.00 Uhr

Filiale Dahl

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Im Sudahl 11,
33100 Paderborn (Dahl)
Montags und Mittwochs um 18.00 Uhr

Ausbildung mit Handicap

Wir leben in einer Zeit, in der Mobilität eine immer größere Rolle spielt. Vor allem das Kraftfahrzeug bietet im besonderen Maße individuelle Mobilität, oft als Voraussetzung für die berufliche Entfaltung sowie die Gestaltung des privaten Lebensbereiches.

Da gerade die individuelle Mobilität im Straßenverkehr für jeden Einzelnen einen sehr hohen Stellenwert hat, kommt dem Problem des Erwerbs oder der Wiederherstellung der Fahrerlaubnis, entsprechend der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), eine besondere Bedeutung zu.

Die meisten Menschen mit Handicap können Kraftfahrzeuge mit behinderungsbedingten Zusatzeinrichtungen normal benutzen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der Wunsch, mit einem eigenen Fahrzeug als mobilitätsbehinderter Autofahrer am Straßenverkehr teilzunehmen, häufig zu einem unübersichtlichen und beschwerlichen Weg durch die Behörden, Institutionen, Gutachterstellen und Leistungsträgern führt.

Das grundsätzliche Recht zur Teilnahme am Straßenverkehr besteht für jedermann. Bei Einschränkungen körperlicher oder geistiger Art ist geeignete Vorsorge zu treffen.

Ein vorhandener Führerschein bleibt auch nach Eintritt einer Erkrankung oder Behinderung bestehen. Allerdings muss vor weiterem Gebrauch geeignete Vorsorge getroffen werden.
Es wird dringend empfohlen der Führerscheinstelle eine freiwillige Mitteilung zu geben. Daraus erfolgen dann mögliche Einträge in den Führerschein und attestiert damit den amtlichen Nachweis der geeigneten Vorsorge. Dies schützt vor möglichen Nachteilen vor allem bei Verkehrsunfällen.
Zum Erwerb oder der Aufrechterhaltung einer Fahrerlaubnis nach Eintritt einer körperlichen Behinderung wird benötigt:

  • Medizinisches Gutachten (§11FeV Abs. 2) durch Amts- oder Facharzt
  • Eignungsgutachten zum Führen eines Kfz (§11 FeV Abs. 4) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV/DEKRA

Darüber hinaus kann bei Auffälligkeiten in der Eignungsbegutachtung ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) notwendig sein.
Die Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) legt fest, welche Gutachten und in welchem Umfang sie beigebracht werden müssen.
Eine intensive Vorbereitung auf die Eignungsbegutachtung (Fahrprobe) ist zu empfehlen.
Der Sachverständige schlägt der Verwaltungsbehörde die Beschränkungen und/oder Auflagen für die Fahrerlaubnis vor. Mit der Eignungsbegutachtung (Fahrprobe) wird festgestellt, ob das Fahrzeug mit den ggf. erforderlichen besonderen technischen Hilfsmitteln sicher geführt werden kann.
Die Auflagen und Beschränkungen werden von der Verwaltungsbehörde in den Führerschein eingetragen (Schüsselzahlen nach Anlage 9 des §25 Abs. 9 FeV).
Nach erfolgreicher Fahrprobe sollten Sie sich mit einem Fahrzeugumrüster in Verbindung setzen, welcher die erforderlichen Um- und Einbauten vornimmt.

Unsere Räumlichkeiten