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Eine Übersicht der Führerschein-Klassen, die wir ausbilden

Welche Fahrzeuge darf ich mit meiner Fahrerlaubnis fahren? Um genau diese Fragen zu klären, haben wir dir hier eine Übersicht der Fahrerlaubnisklassen

Erlaubte Fahrzeuge
  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)
  • Mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
  • Auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
  • Auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Mindestalter
  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren (B17)
  • 18 Jahre
  • 25 Jahre: B196
Weitere Informationen

Die Klasse B umfasst auch dreirädrige Kraftfahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen. Es gibt verschiedene Schlüsselziffern, die Sonderregelungen ermöglichen, wie z. B. B96 oder B196. Die Probezeit beträgt 2 Jahre.

Erlaubte Fahrzeuge

Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter

17 Jahre (Begleitetes Fahren) oder 18 Jahre

Voraussetzung

Führerschein der Klasse B (kann gemeinsam erworben werden)

Erlaubte Fahrzeuge

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Mindestalter
  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • 20 Jahre für Krafträder bei Vorbesitz der Klasse A2 (mindestens 2 Jahre)

Erlaubte Fahrzeuge

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kW/kg.

Mindestalter

16 Jahre

Erlaubte Fahrzeuge

Krafträder bis 35 kW Leistung mit einem Leistung/Leergewicht-Verhältnis von maximal 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit mehr als 70 kW Leistung abgeleitet wurden.

Mindestalter

18 Jahre

Erlaubte Fahrzeuge

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

Mindestalter

15 Jahre

Erlaubte Fahrzeuge

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (bis 25 km/h mit Anhängern).

Erlaubte Fahrzeuge

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.

Mindestalter

15 Jahre

Quelle: ADAC.de, Führerscheinklassen im Überblick