Jetzt auch HANDICAP-Ausbildung ***** Jetzt auch HANDICAP-Ausbildung

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handicap1

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Mit diesen Fahrzeugen lernst du bei mir das Fahren

Mit diesen Fahrzeugen lernt Ihr das Fahren bei uns. Solltet Ihr spezielle Informationen zu den Fahrzeugen wünschen, sprecht mich einfach an.

Für die Ausbildung mit Handicap steht ein VW Caddy bereit - dieser ist für die angegebenen Handicaps ideal geeignet.

Unser Theorie-Unterricht findet wie folgt statt:

Der Unterricht dauert 90 Minuten (Doppelstunde; 2 x 45 Minuten). Bei der Teilname steht es euch frei in Marienloh oder in Dahl vorbei zu schauen.  Somit könnt Ihr max. 4x in der Woche am Theorie-Unterricht teilnehmen. Neben dem Theorie-Unterricht vor Ort könnt Ihr mit Eurem Smartphone auch mobil lernen.

Filiale Marienloh

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Engelbert-Meyer-Weg 2,
33104 Paderborn (Marienloh)
Dienstag und Donnerstag um 18.00 Uhr

Filiale Dahl

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Im Sudahl 11,
33100 Paderborn (Dahl)
Montags und Mittwochs um 18.00 Uhr

Ausbildung mit Handicap

Wir leben in einer Zeit, in der Mobilität eine immer größere Rolle spielt. Vor allem das Kraftfahrzeug bietet im besonderen Maße individuelle Mobilität, oft als Voraussetzung für die berufliche Entfaltung sowie die Gestaltung des privaten Lebensbereiches.

Da gerade die individuelle Mobilität im Straßenverkehr für jeden Einzelnen einen sehr hohen Stellenwert hat, kommt dem Problem des Erwerbs oder der Wiederherstellung der Fahrerlaubnis, entsprechend der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), eine besondere Bedeutung zu.

Die meisten Menschen mit Handicap können Kraftfahrzeuge mit behinderungsbedingten Zusatzeinrichtungen normal benutzen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der Wunsch, mit einem eigenen Fahrzeug als mobilitätsbehinderter Autofahrer am Straßenverkehr teilzunehmen, häufig zu einem unübersichtlichen und beschwerlichen Weg durch die Behörden, Institutionen, Gutachterstellen und Leistungsträgern führt.

Das grundsätzliche Recht zur Teilnahme am Straßenverkehr besteht für jedermann. Bei Einschränkungen körperlicher oder geistiger Art ist geeignete Vorsorge zu treffen.

Eine Übersicht der Führerschein-Klassen, die wir ausbilden

Welche Fahrzeuge darf ich mit meiner Fahrerlaubnis fahren? Um genau diese Fragen zu klären, haben wir dir hier eine Übersicht der Fahrerlaubnisklassen

Erlaubte Fahrzeuge
  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)
  • Mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
  • Auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
  • Auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Mindestalter
  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren (B17)
  • 18 Jahre
  • 25 Jahre: B196
Weitere Informationen

Die Klasse B umfasst auch dreirädrige Kraftfahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen. Es gibt verschiedene Schlüsselziffern, die Sonderregelungen ermöglichen, wie z. B. B96 oder B196. Die Probezeit beträgt 2 Jahre.

Erlaubte Fahrzeuge

Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter

17 Jahre (Begleitetes Fahren) oder 18 Jahre

Voraussetzung

Führerschein der Klasse B (kann gemeinsam erworben werden)

Erlaubte Fahrzeuge

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Mindestalter
  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • 20 Jahre für Krafträder bei Vorbesitz der Klasse A2 (mindestens 2 Jahre)

Erlaubte Fahrzeuge

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kW/kg.

Mindestalter

16 Jahre

Erlaubte Fahrzeuge

Krafträder bis 35 kW Leistung mit einem Leistung/Leergewicht-Verhältnis von maximal 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit mehr als 70 kW Leistung abgeleitet wurden.

Mindestalter

18 Jahre

Erlaubte Fahrzeuge

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

Mindestalter

15 Jahre

Erlaubte Fahrzeuge

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (bis 25 km/h mit Anhängern).

Erlaubte Fahrzeuge

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.

Mindestalter

15 Jahre

Quelle: ADAC.de, Führerscheinklassen im Überblick

Unsere Räumlichkeiten

 

Unsere Standorte - Marienloh und Dahl