Eine Übersicht der Führerschein-Klassen, die wir ausbilden
Welche Fahrzeuge darf ich mit meiner Fahrerlaubnis fahren? Um genau diese Fragen zu klären, haben wir dir hier eine Übersicht der Fahrerlaubnisklassen
Erlaubte Fahrzeuge
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)
- Mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
- Auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
- Auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Mindestalter
- 17 Jahre: Begleitetes Fahren (B17)
- 18 Jahre
- 25 Jahre: B196
Weitere Informationen
Die Klasse B umfasst auch dreirädrige Kraftfahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen. Es gibt verschiedene Schlüsselziffern, die Sonderregelungen ermöglichen, wie z. B. B96 oder B196. Die Probezeit beträgt 2 Jahre.
Erlaubte Fahrzeuge
Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter
17 Jahre (Begleitetes Fahren) oder 18 Jahre
Voraussetzung
Führerschein der Klasse B (kann gemeinsam erworben werden)
Erlaubte Fahrzeuge
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Mindestalter
- 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- 20 Jahre für Krafträder bei Vorbesitz der Klasse A2 (mindestens 2 Jahre)
Erlaubte Fahrzeuge
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kW/kg.
Mindestalter
16 Jahre
Erlaubte Fahrzeuge
Krafträder bis 35 kW Leistung mit einem Leistung/Leergewicht-Verhältnis von maximal 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit mehr als 70 kW Leistung abgeleitet wurden.
Mindestalter
18 Jahre
Erlaubte Fahrzeuge
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
Mindestalter
15 Jahre
Erlaubte Fahrzeuge
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (bis 25 km/h mit Anhängern).
Erlaubte Fahrzeuge
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.
Mindestalter
15 Jahre
Quelle: ADAC.de, Führerscheinklassen im Überblick